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Förderverein Projekt MorgenGrauen e.V.

Einladung Förderverein Projekt MorgenGrauen e.V.

Mitgliederversammlung 2009

Hallo zusammen,

zur diesjährigen Mitgliederversammlung des Fördervereins Projekt MorgenGrauen e.V. laden wir alle Mitglieder ein. Die Versammlung findet wieder im Rahmen der MorgenGrauen-Party statt, und zwar

am Samstag, den 28. März 2009
um 16:00 Uhr
in der Buchbar - Sonnehof
Alaunstr. 66
01099 Dresden

Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

  1. Begrüßung
  2. Verlesen des letzten Protokolls
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Bericht des Kassenwartes
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Neuwahl des Vorstandes
  8. Neuwahl der Kassenprüfer
  9. Diskussion zur Satzungsänderung (siehe Anhang)
  10. Ersatz des MG-Servers (Antrag von Zesstra / siehe Anhang)
  11. Vorschau auf 2009/2010
  12. Verschiedenes

Viele Grüße,

René (Guard)

Änderungsvorschläge für die Satzung

§2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Fördervereins Projekt MorgenGrauen ist die Förderung von Erziehung und Bildung in Hinblick auf die Benutzung und Erstellung kommandogesteuerter, textbasierter, computergestützter Kommunikationsplattformen. Eine solche Plattform, deren Benutzung für jedermann kostenlos möglich ist, stellt das MorgenGrauen dar. Dabei werden insbesondere Möglichkeiten für blinde und sehbehinderte Personen gefördert, sich aktiv und ohne Einschränkungen an der Plattform MorgenGrauen zu beteiligen. Die Zwecke sollen vor allem verwirklicht werden durch:
    1. Einführungskurse in die Benutzung von computergestützten, textbasierten Kommunikationssystemen,
    2. Programmierkurse, die es dem Teilnehmer ermöglichen, selbst am Projekt aktiv mitzuarbeiten,
    3. Bereitstellung und Wartung eines Rechners, auf dem das Projekt MorgenGrauen, dessen Webpräsenz und die Internetpräsenz des Vereins gehostet werden kann.
    4. Sowohl die Programmier- und Einführungskurse, als auch die Benutzung des Rechners durch das Projekt MorgenGrauen und die Kursteilnehmer sind kostenlos.
    5. Aktive Öffentlichkeitsarbeit, dabei Zusammenarbeit mit Blindenorganisationen, um unsere Kommunikationsplattform mit ihren Vorteilen dieser Zielgruppe näher zu bringen.
    6. Unterstützung blinder und sehbehinderter Nutzer bei der Benutzung der Kommunikationsplattform mittels der von ihnen genutzten technischen Hilfsmittel.
    7. Fachliche Unterstützung des Projektes bei der technischen Weiterentwicklung der Plattform.
  2. Diese Zwecke verfolgt der Verein auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Weise im Sinne des dritten Abschnitts der Abgabenordnung ("Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51 ff. AO)
  3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Diskussionspunkt von Zesstra betreffs eines neuen Servers

Wir müssen über den Ersatz des MG-Servers diskutieren. Entweder ein kontrollierter/geplanter/organisierter Austausch in naher Zukunft (ggf. unter Nutzung eines passenden Sonderangebots) oder zumindest eine Art Vorratsbeschluss für schnellen Ersatz ohne Mitgliederversammlung im Schadensfall.

Online-Mitgliederversammlungen in der Satzung zulassen

Wir haben ja bereits miterlebt, dass die Abhängigkeit der Mitgliederversammlung von der Partyorganisation auch dazu führen kann, dass sie nicht stattfindet. Damit solche Situationen nicht entstehen, ist die Möglichkeit zu diskutieren, die Mitgliederversammlung online durchführen zu können. Das muss natürlich in der Satzung verankert werden. Wichtig ist die Bedingung, dass eine Identifikation der Teilnehmer natürlich unverzichtbar ist und notwendige Voraussetzung für die Gültigkeit der getroffenen Beschlüsse. Zu diesem Punkt ist leider noch kein Formulierungsvorschlag für die Satzung erstellt worden, nichts desto trotz sollte der Punkt diskutiert werden und eine Änderung der Satzung zum Ziel haben. Eventuell liegt zum Zeitpunkt der Versammlung ja bereits ein Vorschlag vor. Der Vorstand würde sich freuen, wenn Du Dir dazu Gedanken machst und diese auf der Versammlung einbringst.