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Förderverein Projekt MorgenGrauen e.V.

Beitragsordnung des Förderverein Projekt MorgenGrauen e. V.

  1. Der Jahresbeitrag beträgt 12,– €.
  2. Der Jahresbeitrag ist im Monat Januar eines jeden Jahres fällig. Bei Neumitgliedern ist der Beitrag im auf den Beitritt folgenden Monat zu entrichten. Neue Mitglieder, die ab dem 1.10. eines Jahres aufgenommen sind, sind nicht verpflichtet, für das laufende Jahr den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  3. Wird der Beitrag nicht fristgemäß entrichtet, so gehen eventuell anfallende Mahngebühren in Höhe von 2,– € zu Lasten des säumigen Mitglieds.
  4. Durch eine vom Mitglied fehlerhaft angegebene Bankverbindung oder unberechtigte Stornierung der Abbuchung des Jahresbeitrags zusätzlich anfallende Kontoführungsgebühren sind vom Mitglied zu tragen.
  5. In der Regel soll die Abbuchung des fälligen Beitrags per Bankeinzug erfolgen.

24.07.2021